Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden der Firma Apel-Datensystem-GmbH, 37242 Bad Sooden-Allendorf

 

§ 1 Allgemeines, Geltung der Bedingungen

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kaufvertrag-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen der Firma Apel-Datensystem-GmbH (im Folgenden „ADS“).

1.2 Jede Änderung, Abweichung oder Ergänzung dieser AGB bedarf der Schriftform; es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Dies gilt auch für jeden Vertrag, der auf Grundlage der vorliegenden AGB geschlossen wurde, sofern er keine andere Form der Schriftform gleichstellt.

1.3 Die Bedingungen gelten durch Auftragserteilung und/oder Annahme der Lieferung/Leistung als anerkannt, wenn dem Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsbeziehung die Möglichkeit verschafft wurde, von Ihrem Inhalt rechtzeitig in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.4 Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Es werden keine abweichenden und/oder ergänzenden Vertragsbedingungen des Käufers durch ADS anerkannt, falls dies nicht ausdrücklich schriftlich mit ADS vereinbart wird.

1.5 ADS behält sich vor, diese AGB ohne weiteres jederzeit mit Wirkung für alle künftig darauf basierenden Vertragsabschlüsse zu ändern.

 

§ 2 Angebote, Auftragsannahme, Vertragsschluss

2.1 Angebote von Apel-Datensystem-GmbH sind – insbesondere hinsichtlich der Beschaffenheit und Verfügbarkeit der Hauptleistung, Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich. Mangels anders lautender Angaben sind schriftliche Offerten von ADS 30 Tage lang gültig.

2.2 An einen erteilten Auftrag ist der Auftraggeber/Kunde vier Wochen gebunden. Der Auftrag wird erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Zusendung der Ware oder durch Auftragsausführung durch ADS oder durch Rechnungsstellung für ADS verbindlich.

2.3 Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, ist ADS berechtigt, vom Angebot zurück zu treten.

2.4 ADS behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche und technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung im Hinblick auf die Leistungserfüllung vor.

2.5 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Die Leistung muss nur die Beschaffenheit haben, die im Vertrag schriftlich genannt ist. Durch diese Beschaffenheitsmerkmale ist die Leistung abschließend beschrieben. Jede Übernahme von Garantien oder Zusicherung von Eigenschaften zu Gunsten des Kunden bedarf der schriftlichen Bestätigung durch ADS. Telefonische Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.6 ADS behält sich an allen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Konzepten, Abbildungen oder sonstigen Unterlagen, die Interessenten und Kunden zur Verfügung gestellt werden, sämtliche Rechte uneingeschränkt vor. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ADS ist der Interessent bzw. Lizenznehmer weder berechtigt, die Unterlagen selbst, noch deren Inhalt, Dritten zugänglich zu machen.

 

§ 3 Schulung, Beratung, Installation

3.1 Sofern ADS Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von ADS angemessen. ADS kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von ADS aus § 643 BGB bleiben unberührt. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3.2 ADS behält sich hard- und softwareseitige Änderungen am Kundensystem respektive der technischen Infrastruktur vor, sofern sich die Maschinenfunktionen nicht vermindern. Eine Änderung, die auf Software oder Hardware Auswirkungen hat, wird dem Kunden sofort kommuniziert und aufgezeigt.

 

§ 4 Leistungsumfang, Leistungsvoraussetzungen und Erfüllung

4.1 Soweit nicht anders geregelt, entstehen Erfüllungsansprüche des Kunden erst mit vollständiger Bezahlung des vertraglich festgelegten Entgelts. Insbesondere entstehen Nutzungsrechte an Software unabhängig von deren Freischaltung per Lizenzschlüssel/Freischaltcode erst mit vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr, sofern keine anderen Abreden bestehen.

4.2 ADS ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.

4.3 ADS ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

4.4 Zu Test- oder Demozwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von ADS. ADS behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr (voll) einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.

4.5 Bei erneuter Anforderung eines Datenträgers oder Produkt begleitender Unterlagen (CD-ROM, DVD, Handbuch usw.) sowie beim Umtausch/Rücksendung von Waren ist ADS zur Erhebung einer Bearbeitungsgebühr berechtigt.

4.6 Umbuchungen und Annullationen von durch den Kunden bei ADS reservierten Leistungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch ADS. ADS ist zur Verrechnung einer Umtriebs- oder Annullationskostenentschädigung (bei Schulungen oder Einweisungen bis 8 Arbeitstage vor Beginn 25%, 4 – 7 Arbeitstage vor Beginn 50% und 0 – 3 Arbeitstage vor Beginn 100% des Aufwands) berechtigt. Bereits vorgenommene Abklärungen und Vorbereitungen werden in Rechnung gestellt.

 

§ 5 Preise

5.1 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise in EURO / € zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Porto und Versandkosten kommen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist, noch hinzu. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.

5.2 Liegt zwischen der Bestellung und der Lieferung/Leistungserbringung eine Zeitspanne von mehr als 12 Wochen aus Gründen, die ADS nicht zu vertreten haben, so ist ADS berechtigt, die Preise zu berechnen, die am Tage der Lieferung/Leistungserbringung gelten.

5.3 Schulungs-, Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen berechnet.

5.4 Fehlersuchzeiten für Fehler, die nicht durch einen Programmfehler entstanden sind, z.B. Anwendungsfehler oder Hardwarefehler sind Arbeitszeit und werden als solche dem Kunden in Rechnung gestellt. Hierbei gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Dienstleistungen.

 

§ 6 Zahlungen, Zahlungsverzug

6.1 Rechnungen der ADS gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Im Falle von Mängelrügen, Teillieferungen und Teilleistungen hat der Käufer nicht das Recht, die Zahlung der Rechnung bis zur Behebung des Mangels bzw. bis zur vollständigen Leistungserfüllung aufzuschieben. Dies gilt nicht bei grober Vertragsverletzung durch ADS, insbesondere, wenn der überwiegende Teil der Lieferung mangelhaft oder die Leistung nicht erfüllt worden ist.

6.2 Rechnungen sind zahlbar gem. dem angegebenen Datum oder wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle.

Bei Nichteinhaltung dieser Frist kommt der Kunde ohne weiteres – insbesondere ohne Mahnung – in Verzug.

6.3 Bei Zahlung nach Fälligkeit wird für die zweite und jede weitere Mahnung ein Bearbeitungsentgelt von EUR 20,00 berechnet.

6.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ADS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder ADS einen höheren Schaden nachweist.

6.5 Vor Zahlung von Rechnungsbeträgen, mit denen der Käufer sich in Verzug befindet sowie gegebenenfalls der Mahnpauschalen, ist ADS zu keiner weiteren Lieferung/Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge bleibt davon unberührt. Nach Begleichung der offenen Forderungen werden die Leistungen der betroffenen Verträge, sofern dies möglich ist, entsprechend der aktuell gültigen Preisliste, wieder aktiviert.

6.6 Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann ADS für noch ausstehende Lieferungen/Leistungen aus irgendeinem Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung/Übergabe der Ware/Leistung verlangen.

6.7 Schuldet der Kunde ADS mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die älteste fällige Schuld getilgt.

6.8 ADS behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur nach Vorauszahlung seitens des Kunden zu erbringen.

6.9 ADS steht es jederzeit frei, bestimmte Zahlungsarten zuzulassen oder auszuschließen.

6.10 Zahlungen dürfen nur an ADS oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.

6.11 Bei offenkundigen Rechenfehlern in unseren Angeboten und Rechnungen, oder irrtümlich unrichtig eingesetzten Preisen behält sich ADS vor, die Differenzbeträge nachzufordern.

6.12 Falls ADS ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrags einwilligt, hat der Käufer 10 % der Auftragssumme an ADS zu zahlen, auch wenn ADS dies bei der Aufhebung nicht ausdrücklich wiederholt.

 

§ 7 Lieferung, Lieferfrist, Verzug

7. 1 Von ADS angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich – Termine sind dann verbindlich, wenn sie seitens der ADS schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.

7.2 Für den Fall, dass der verbindliche Liefertermin von ADS um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, ADS schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Die Frist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Auslieferungslager von ADS verlassen hat oder die ADS dem Kunden ihre Leistungsbereitschaft mitgeteilt hat.

7.3 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

7.4 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle unvorhergesehener Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Sabotage, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Krieg, Aufruhe usw. und aller sonst von ADS nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei ADS, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs aufgetreten sind.

7.5 Wenn ADS aus von uns zu vertretenen Gründen in Verzug gerät/die Nachfrist der Lieferung überschreitet, ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf grob fahrlässiges Verhalten der ADS oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Ein Schadenersatz ist beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.

7.6 Der Käufer ist nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der Nachfrist schriftlich seinen Rücktritt ankündigt.

7.7 Versendet die ADS auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Bei Auslieferung der Ware mit unseren eigenen Kraftfahrzeugen geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Käufer über.

7.8 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurück genommen. Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.

 

§ 8 Annahmeverzug, Rücktritt vom Vertrag

8.1 Nachdem der Käufer in Annahmeverzug kommt oder seine Mitwirkungspflichten verletzt hat, ist ADS unbeschadet weitergehender Ansprüche dazu berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist, die Erfüllung des Vertrags abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt ADS Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder ADS einen höheren Schaden nachweist. Vom Zeitpunkt des Annahmeverzugs an geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer über.

8.2 ADS ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

1. Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen ADS und dem Kunden handelt.

2. Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.

3. Wenn die unter dem Eigentumsvorbehalt von ADS stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.

4. ADS kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne die Einflussmöglichkeit von ADS so entwickelt haben, dass für ADS die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z.B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).

5. ADS ist schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist oder im Bereich Software Lizenzverstöße vorliegen.

6. Im Übrigen bestimmt sich unser Rücktrittsrecht und das Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 ADS behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren – insbesondere den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software – bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von ADS in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

9.2 Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

9.3 Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt aus einer etwaigen Veräußerung entstehende Forderungen an ADS ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ADS nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig.

9.4 ADS ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

9.5 Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an ADS ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.

9.6 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kundenist ADS sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von ADS gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Der Käufer hat den Dritten unverzüglich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.

9.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

9.8 Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchem der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

9.9 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für ADS zu verwahren.

9.10 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung – oder greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu oder gerät der Kunde in Vermögensverfall ist ADS berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von ADS den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

9.11 Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederherbeischaffung der Kaufgegenstände aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten zu übernehmen sind.

9.12 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände und Unterlagen bleiben im Eigentum der Firma ADS. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der Firma ADS über den Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.

 

§ 10 Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten

10.1 Führt ADS Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweiligen Bedingungen und ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.2 Wartungs- und Reparaturtätigkeiten von ADS sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten der ADS Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

10.3 Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, wird ADS den Sachverhalt untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

 

§ 11 Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung

11.1 ADS leistet Gewähr wie folgt:

11.1.1 Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden. Handelt es sich bei der gelieferten Sache/Ware um Software oder Softwareteile bestehen die Gewährleistungsrechte einzig für schriftlich ausdrücklich zugesagte Eigenschaften der Software. Insbesondere sichert ADS nicht zu, dass die gewartete Software unterbrechungsfrei und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt genutzt werden kann oder dass sie fehler- und störungsfrei nutzbar ist. Jede nicht autorisierte Veränderung der Software oder der Installation durch den Kunden führt zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche. Auf etwaige Abweichungen, besondere Bedingungen der Gewähr, wird gesondert in Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung hingewiesen.

11.1.2 Der Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel prüfen und ADS offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mangels fristgemäßer, detaillierter Mängelanzeige gilt die Lieferung als fehlerfrei abgenommen und akzeptiert.

11.1.3 Bei Erteilung einer Mängelrüge ist der Käufer verpflichtet, ADS zu beschreiben, auf welche Weise und unter welchen Umständen der Mangel/Fehler eingetreten ist.

11.1.4 Mängelrügen werden von ADS nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

11.1.5 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit Ziffer 7 entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist ADS eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.

11.1.6 Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden: Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von ADS Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von ADS durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft ADS nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus hat ADS das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.

11.2 Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.

11.3 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.

11.4 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn ADS grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.

11.5 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte/Komponenten/Software hat anbringen/installieren lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen ( Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung. Die Gewährleistung entfällt auch bei Mängeln, die auf Bedienungsfehler oder Nachlässigkeit durch den Kunden oder sein Personal, Fehler an den vom Kunden bereitzustellenden Installationen (Hardware und Software), wie Verstößen des Kunden gegen die Einsatzvorschriften der ADS bzw. des Herstellers oder sonst auf ein schuldhaftes Verhalten des Kunden, seines Personals oder Dritter zurückzuführen sind.

11.6 Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, kann ADS, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten.

11.7 ADS haftet für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung von ADS, ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von ADS, ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

11.8 ADS haftet insbesondere in keinem Fall für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden wie z.B. entgangenen Gewinn oder nicht realisierte Einsparung, Betriebsunterbrüche, Verdienst- oder Umsatzausfälle und/oder Mehraufwand, atypische und nicht vorhersehbare Schäden sowie für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen – wie insbesondere durch Datensicherung – hätte verhindern können.

11.9 ADS übernimmt keine Haftung für Unterbrechungen in der Softwarenutzung, die der Mängelbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen.

11.10 Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht ohnehin besonders geregelt, ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt auf 10 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer der Kaufsache.

 

§ 12 Abwicklung von Fremdgarantien

12.1 Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller oder zu ADS, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines zwischenzeitlichen Ersatzgerätes. Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.

 

§ 13 Software

Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes:

13.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden.

13.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.

13.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen.

13.4 Veränderungen, Dekompilierung, Disassemblierung, Reverse Engineering und die Zerlegung der Software in seine Bestandteile sind nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht.

13.5. Entwicklung, Weitergabe und Nutzung von Methoden, die dem Ziel dienen, die Einschränkungen der Software zu entfernen, weitere lizenz- und kostenpflichtige Funktionen (Module) zu aktivieren/freizuschalten sowie die Weitergabe der Vollversion oder der Lizenzdaten sind nicht zulässig und werden zur Anzeige gebracht.

13.6 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten.

13.7 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich ADS zu.

13.8 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen.

13.9 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software die ADS Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf ADS in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind.

13.10 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.

13.11 ADS liefert nach ihrer Wahl die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers oder als Download. Wünscht der Kunde die Installation durch ADS, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch ADS gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht.

13.12 Ist Gegenstand der ADS Leistung die Lieferung und/oder die Installation von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten.

13.13 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. ADS ist nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

 

§ 14 Aufrechnung, Rückerstattungsansprüche, Zurückbehaltungsrecht

14.1 Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die geltend gemachte Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von ADS unbestritten gestellt worden ist.

14.2 Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

14.3 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

 

§ 15 Abtretbarkeit von Ansprüchen

15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit ADS geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit ADS geschlossenen Verträgen ohne schriftliche Zustimmung von ADS ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

 

§ 16 Datensicherung

16.1 Datensicherung ist Sache der Kunden. Für jedweden Datenverlust haftet ADS nicht.

 

§ 17 Datenschutz

17.1 Die ADS Auftragsabwicklung erfolgt mittels elektronischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke auch innerhalb unseres Unternehmens verwenden.

17.2 Vom Kunden mit einer ADS Softwarelösung erfasste, vertrauliche Daten, die aufgrund eines Supportauftrags, einer Datenkorrektur oder einer Mandantenanpassung für ADS zugänglich werden, werden vertraulich behandelt. Alle Mitarbeiter die im Zusammenhang mit ihrer vertraglichen Tätigkeit für ADS Kenntnisse über Kundendaten erhalten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiter zu geben, noch diese darüber in Kenntnis zu setzen.

 

§ 18 Schlussbestimmungen, sonstige Vereinbarungen

18.1 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach Wahl von ADS der ADS Unternehmenssitz.

18.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des des einheitlichen internationalen Kaufrechts und UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht betroffen. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.

18.4 ADS behält sich vor sämtliche Projekte als Referenzen für Werbezwecke einzusetzen, es sei denn der betreffende Kunde wünscht dies ausdrücklich nicht.

18.5 Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende, ergänzende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.